logo badge 04745 / 94 45-0
ambulante pflege huellen

Auf die ambulante Pflege durch die erfahrenen Mitarbeiter des Pflegedienstes Peter Hüllen kann man sich verlassen.

Wir sind der richtige Ansprechpartner für häusliche Pflege im Landkreis Cuxhaven und betreuen Pflegebedürftige in ihrem gewohnten Umfeld. Denn hier fühlen sie sich wohl und geborgen. Auch wenn Sie die Pflege Ihres Angehörigen selbst organisiert haben oder sich sogar persönlich um ihn kümmern, unterstützen wir Sie, wo wir können.

Im Bereich der Verhinderungspflege betreut unser qualifiziertes Personal den Pflegebedürftigen umfassend. Wir wollen das Gefühl der Geborgenheit und Sicherheit nicht nur vermitteln, sondern auch aufrechterhalten – auch dann, wenn die vertraute Pflegeperson nicht in der Nähe ist. 

Gern beraten wir Sie im persönlichen Gespräch in unserem Büro in Bad Bederkesa / Raum Cuxhaven ausführlicher zum Thema "häusliche Pflege", erklären Ihnen die Vorteile und beantworten alle Fragen. Nehmen Sie hierfür einfach Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Das Team um Peter Hüllen ist die erste Adresse in Sachen "ambulante Pflege" und steht Ihnen als ambulanter Pflegedienst im Norden zur Verfügung. Ob zu Themen wie "Grundpflege", „hauswirtschaftliche Versorgung“ oder "Enterale- & parenterale Ernährung" – Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

24 STUNDEN ERREICHBAR UNTER:
Wir suchen Verstärkung für unser Team!
JETZT ONLINE DIREKT BEWERBEN

Unter dem Begriff versteht man die pflegerische Versorgung eines Menschen, der vorübergehend oder dauerhaft nicht selbst alltägliche Grundverrichtungen bewältigen kann. Diese Menschen werden in der Regel von geschulten Pflegefachleuten unterstützt, versorgt und behandelt – zum Beispiel durch die ausgebildete Alten- oder Krankenpfleger eines ambulanten Pflegedienstes. Aber auch Familienangehörige werden nicht selten selbst zu Pflegekräften und unterstützen Angehörige bei relevanten Aufgaben des täglichen Lebens. Die Grundpflege gehört zu einer jener Leistungen, die durch die Pflegeversicherung abgedeckt ist und nicht von den Krankenkassen übernommen wird. 

Ein Problem, dass schon lange nicht mehr nur ältere Menschen betrifft. Durch einen Unfall oder eine Krankheit können auch junge Menschen in Not geraten und einfach Dinge des Alltags nicht mehr allein bewerkstelligen. In all jenen Fällen wird Hilfe benötigt, die durch eine Grundpflege abgedeckt werden wird – sei es vorübergehend oder auf Dauer.

Folgende pflegerische Maßnahmen werden durch die Grundpflege umfasst:

  • Hilfe bei der Körperpflege
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Das Betten und Lagern von pflegebedürftigen Menschen
  • Vorbeugung (Prophylaxen)
  • Hilfe bei Toilettengängen
  • Zubereitung von Mahlzeiten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Sondenkostgabe bei vorhandener Magensonde
  • Unterstützung bei der Mobilität / Mobilisation
  • Förderung von Alltagsfähigkeiten und Kommunikation

Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden. Darunter fallen Tätigkeiten wie die Wundversorgung/Verbandswechsel, die Medikamentengabe, die Dekubitusbehandlung oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung u.v.m. Wir haben für Sie eine detaillierte Übersicht aller Leistungen erstellt:

  • Absaugen
  • Anleitung bei der Krankenpflege in der Häuslichkeit
  • Beatmungsgerät, Bedienung und Überwachung
  • Blasenspülung
  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckermessung
  • Dekubitusbehandlung
  • Drainagen, Überprüfen und Versorgen
  • Einlauf, Klistier, Klysma, digitale Enddarmausräumung
  • Flüssigkeitsbilanzierung
  • Haushaltshilfen nach §38
  • Infusionen
  • Inhalationen
  • Injektionen und Richten von Injektionen
  • Kälteträger auflegen
  • Katheter, Versorgung eines SPBF
  • Katheterisierung der Harnblase zur Ableitung des Urins
  • Krankenbeobachtung, spezielle Medikamentengabe, Richten Medikamentendosett
  • PEG-Sondenversorgung
  • Stomabehandlung
  • Trachealkanüle, Wechsel und Pflege
  • Venenkatheter (Port), Versorgung
  • Verbände / Wundversorgung
  • Verband mit Reinigungsbad
  • An-/ Ausziehen Kompressionsstrümpfe ab Klasse 2
  • Kompressionsverbände
  • Stützende / stabilisierende Verbände

Für die Versorgung Ihrer Angehörigen nach SGB XI steht Ihnen unser freundliches Team zur Verfügung.

Die oft auch als Ersatzpflege bezeichnet – ist eine Leistung, die durch die Pflegeversicherung abgedeckt wird. Hierbei werden sozusagen Kosten übernommen, wenn eine private Pflegeperson (zum Beispiel ein pflegender Angehöriger) kurzzeitig ausfällt und sich nicht um den pflegebedürftigen Menschen kümmern kann. Meist ist das bei kurzer Krankheit oder einem Urlaub der Fall. Spätestens dann muss nach Alternativen gesucht werden. In der Regel übernehmen dabei ambulante Pflegedienste anfallende Arbeiten. Darunter: Hygiene, Essen zubereiten oder das Beschäftigen pflegebedürftiger Menschen. Die Pflegekasse deckt die Kosten für den Aufwand durch einen Pflegedienst ab. Dies muss bei der zuständigen Pflegekasse vorher beantragt werden. Stimmt diese dem beantragten Leistungsantrag zu, wird Verhinderungspflegegeld für den gewünschten Zeitraum ausgezahlt.

 

 

Der ambulante Pflegedienst Peter Hüllen unterstützt Pflegebedürftige bei der hauswirtschaftlicher Versorgung. Immer mehr Menschen können den alltäglichen Haushalt nicht allein bewältigen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. So können Erkrankungen oder Unfälle dazu führen, dass die einfachsten Tätigkeiten im Haushalt nicht mehr verrichtet werden und hier bieten wir unsere Unterstützung an, die sich in erster Linie an Senioren und pflegebedürftige Menschen richtet.

Mit hauswirtschaftlicher Hilfe – die in Fachkreisen auch als hauswirtschaftliche Versorgung bezeichnet wird – kann der Alltag, all jener entlastet werden, die auf Pflege und Unterstützung angewiesen sind. Sprechen Sie uns an, wenn es ihnen oder ihren Angehörigen immer schwerer fällt, die einfachsten Dinge des täglichen Lebens allein zu erledigen. Als zuverlässiger Partner für die hauswirtschaftliche Versorgung, Betreuung, Pflege und Unterstützung in Geestland und Umgebung, sind wir gerne für Sie da.

Angehörige selber pflegen, Pflegegeld, ambulante Pflegesachleistungen gleichzeitig?

Das sind alles Fragen, die wir in der für Sie kostenlosen Pflegeberatung nach SGB XI §37 Abs. 3 mit Ihnen besprechen.

Die Pflegeberatung soll zum einen den Pflegebedürftigen schützen und zum anderen die Pflegeperson unterstützen. Die Pflegekassen möchten sicherstellen, dass die Qualität der Pflege gesichert ist und der Pflegebedürftige optimal versorgt wird. Über einen sogenannten Beratungseinsatz können auch eventuelle Fragen zur Pflege beantwortet werden. Diese Beratungseinsätze bieten wir im Raum Geestland an und sie sind für Pflegegeldempfänger, entsprechend des Pflegegrades, verpflichtend.

  • Information der Pflegepersonen über unsere Leistungen sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote.
  • Vorstellung weiterer Möglichkeiten von Pflegeschulungen oder Pflegekursen.
  • Welche Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel kommen in Frage? Wir helfen auch bei der Beantragung.
  • Prüfung, ob eine Höherstufung in einen anderen Pflegegrad notwendig ist.
  • Pflegeprobleme und wie diese gelöst werden können.
  • Information über die Entlastung der Pflegeperson (z.B. Umstellung auf Pflegesachleistungen oder Inanspruchnahme von Tages-
  • und Nachtpflege oder Verhinderungspflege).
  • Schulung über die individuelle Pflege des Angehörigen.


Wir sichern mit Ihnen zusammen eine qualitativ hochwertige Pflege. Sprechen Sie uns an.

Wir betreuen und pflegen Sie zu Hause
Mit zunehmenden Alter werden die alltäglichen Erledigungen immer beschwerlicher. Sie haben aber den Wunsch in Ihrer Häuslichkeit und Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben, wo Sie selbstständig und unabhängig sind. Wir können Ihnen die Hilfe im Alltag geben. Hier finden Sie unsere Leistungen im Überblick:
Alten- und Krankenpflege nach SGB XI
Niemand ist vor Pflege gefreit. Schon ein Schlaganfall kann …
Niemand ist vor Pflege gefreit. Schon ein Schlaganfall kann dafür sorgen, dass man auf Grundpflege angewiesen ist. Ein Problem, dass schon lange nicht mehr nur ältere Menschen betrifft. Durch einen Unfall oder eine Krankheit können auch junge Menschen in Not geraten und einfach Dinge des Alltags nicht mehr allein bewerkstelligen. In all jenen Fällen wird Hilfe benötigt, die durch eine Grundpflege abgedeckt wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden, Mund- und Zahnpflege, Waschen und ins Bett bringen, Toilettengang, Katheterpflege oder Stomaversorgung bei Anus praeter u.v.m.
Behandlungspflege
Während die Grundpflege ausschließlich regelmäßig wiederkehr…
Während die Grundpflege ausschließlich regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen umfasst und auch von ungelernten Angehörigen durchgeführt werden darf, handelt es sich bei der Behandlungspflege um medizinische Tätigkeiten am Patienten, die nur von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden dürfen. Diese handeln auf ärztliche Anordnung hin und versorgen Wunden oder verabreichen Medikamente. Eine unfachmännische Handhabe kann den Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen gefährden. Im Rahmen der Behandlungspflege übernehmen wir z.B. Verbandswechsel, Medikamentengabe, Injektionen, Kompressionsstrümpfe, Einlauf, Klistier, Infusionen wechseln, Venenkatheter (Portversorgung) sowie Krankenhausnachsorge u.v.m.
Urlaubs- und Verhinderungspflege
„Urlaub von der Pflege“, oder einfach „Zeit für sich“ für p…
„Urlaub von der Pflege“, oder einfach „Zeit für sich“ für pflegende Angehörige. Der Gesetzgeber nennt das Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Die Verhinderungspflege dient der Entlastung von Pflegepersonen bei Urlaubs-, Krankheits- oder anderweitiger Verhinderung. Wer pflegebedürftige Menschen im häuslichen Umfeld pflegt hat Anspruch auf maximal 42 Tage im Jahr, Urlaub von der Pflege zu machen.

Ihnen stehen im Jahr € 1.612,00 durch die Pflegekasse zu, in der Sie sich durch einen Pflegedienst vertreten lassen können.
Sie haben auch die Möglichkeit die Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch zu nehmen, wenn Sie z.B. mal einen schönen Abend im Theater oder im Kino verbringen möchten.

Wenn Sie die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch nehmen, haben Sie die Möglichkeit, die Hälfte des Anspruchs der Kurzzeitpflege in Verhinderungspflege umzuwidmen. Damit erhöht sich der Anspruch auf Verhinderungspflege auf € 2.418,00.

Eine Auszahlung des Geldbetrages ist nicht möglich.
Betreuungs- & Entlastungsleistungen
Betreuung bei Psychischen Erkrankungen, geistigen Behinderun…
Betreuung bei Psychischen Erkrankungen, geistigen Behinderungen, demenzbedingten Fähigkeitsstörungen für ein besseres Selbstwertgefühl durch Schaffung von Erfolgserlebnissen sind Teil unserer Arbeit. Entlastungsleistungen sind z.B. wenn Sie mal einen Nachmittag für sich brauchen, oder Sie möchten, dass wir mit Ihrem Pflegebedürftigen spazieren gehen, Sie Hilfe bei der Haushaltsführung oder Hilfe beim Einkauf benötigen. Immer dann kann Ihr Pflegedienst diese Leistungen über den § 45b über (Entlastungsleistung) in Höhe von € 125,00 im Monat erbringen.
Soziale Betreuung nach Pflegegrad
Um Sie bei der Pflege eines Angehörigen zu entlasten, bietet…
Um Sie bei der Pflege eines Angehörigen zu entlasten, bietet der Pflegedienst auch stundenweise Betreuungen an: von einer Stunde bis zu mehrstündigen Betreuungen kommen die Mitarbeiterinnen zu Ihnen in die Wohnung, damit Sie in Ruhe und ohne Sorgen Erledigungen vornehmen können. Wir übernehmen in der Zeit z.B.: Spazieren gehen, Vorlesen oder Begleitung beim Einkaufen, Freundes- oder Theaterbesuche und Gespräche oder einfach Erzählen lassen und aufmerksam und empathisch zuhören.
Hauswirtschaftliche Versorgung
So groß das Aufgabengebiet einer hauswirtschaftlichen Kraft …
So groß das Aufgabengebiet einer hauswirtschaftlichen Kraft sein kann, so variabel ist auch der zu vereinbarende Stundenumfang. Dies können zwei Stunden monatlich bis mehrere Stunden täglich sein. Beispiele hierfür sind: Wir bieten Hilfe beim Zubereiten von Mahlzeiten, der Wäschepflege, Reinigung des persönlichen Umfeldes und Hilfe beim Einkaufen sowie Spülen und Beheizen der Wohnung.