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Als ambulanter Pflege- und Betreuungsdienst können wir nicht nur bei der Körperpflege helfen, sondern wir begleiten und betreuen Sie oder Ihre Liebsten auch im Alltag.

Im Gegensatz zu reinen Betreuungsdiensten haben wir als ambulanter Pflegedienst dabei auch eine Zulassung für medizinische Leistungen, die vom Arzt verordnet werden.

Damit erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand. Darüber hinaus haben wir einen ganzheitlichen Blick auf unsere Kunden und bieten deshalb auch Hilfen im Haushalt an.

Von wenigen Einsätzen pro Woche bis hin zur mehrtägigen, stundenintensiven Betreuung – abhängig von Ihrer individuellen Situation erarbeiten wir gemeinsam, mit welchen Leistungen wir Sie unterstützen und entlasten können. Unter der Woche, an Wochenenden, Feiertagen, nach Krankenhausaufenthalten.

Eine liebevolle Pflegekraft, die den pflegebedürftigen Menschen fürsorglich in der häuslichen Umgebung verantwortungsvoll und ohne Hetze betreut, wünschen sich alle Pflegebedürftigen und deren Angehörige. Schließlich führt die vertraute Umgebung und eine warmherzige Pflegekraft zu einem nachweislich höheren Wohlbefinden der zu Betreuenden, und gibt den Angehörigen Sicherheit.

Wann immer Sie uns brauchen – Wir sind für Sie da!

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Wenn Sie z.B. 

  • mal einen Nachmittag für sich brauchen, 
  • möchten, dass wir mit Ihrem Pflegebedürftigen spazieren gehen, 
  • Hilfe bei der Haushaltsführung benötigen, 
  • Hilfe beim Einkauf benötigen


kann Ihr Pflegedienst diese Leistungen über den § 45b über (Entlastungsleistung) in Höhe von € 125,00 im Monat erbringen.

Eine ausgewogene Ernährung trägt gerade im Alter entscheidend zum Wohlbefinden bei. Häufig treten mit zunehmendem Alter jedoch Veränderungen im Stoffwechsel auf. Zudem erfordern bestimmte Erkrankungen eine spezielle Ernährung, etwa Diät- oder salzarme Kost. Selbstverständlich sind wir auch vertraut mit der Beratung bezüglich spezieller Ernährung wie Diätkost, vegetarischer oder salzarmer Kost.

 

Die Kosten für die hauswirtschaftliche Versorgung in der Pflege, werden sowohl von den Pflegekassen, als auch von den Krankenkassen, übernommen. Voraussetzung ist, dass die Anerkennung einer Pflegebedürftigkeit (also ein Pflegegrad) vorliegt oder der Hausarzt hat eine Verordnung für die häusliche Krankenpflege ausgestellt, z.B. nach einem Unfall. Im Falle eines Unfall’s oder Krankenhausaufenthaltes, kann die Krankenkasse hierfür bis zu 6 Monaten die Kosten übernehmen. Wir helfen Ihnen gerne jederzeit, um die hauswirtschaftliche Versorgung individuell auf Sie abzustimmen. 

Wir betreuen und pflegen Sie zu Hause
Mit zunehmenden Alter werden die alltäglichen Erledigungen immer beschwerlicher. Sie haben aber den Wunsch in Ihrer Häuslichkeit und Ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben, wo Sie selbstständig und unabhängig sind. Wir können Ihnen die Hilfe im Alltag geben. Hier finden Sie unsere Leistungen im Überblick:
Alten- und Krankenpflege nach SGB XI
Niemand ist vor Pflege gefreit. Schon ein Schlaganfall kann …
Niemand ist vor Pflege gefreit. Schon ein Schlaganfall kann dafür sorgen, dass man auf Grundpflege angewiesen ist. Ein Problem, dass schon lange nicht mehr nur ältere Menschen betrifft. Durch einen Unfall oder eine Krankheit können auch junge Menschen in Not geraten und einfach Dinge des Alltags nicht mehr allein bewerkstelligen. In all jenen Fällen wird Hilfe benötigt, die durch eine Grundpflege abgedeckt wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege, Hilfe beim An- und Auskleiden, Mund- und Zahnpflege, Waschen und ins Bett bringen, Toilettengang, Katheterpflege oder Stomaversorgung bei Anus praeter u.v.m.
Behandlungspflege
Während die Grundpflege ausschließlich regelmäßig wiederkehr…
Während die Grundpflege ausschließlich regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen umfasst und auch von ungelernten Angehörigen durchgeführt werden darf, handelt es sich bei der Behandlungspflege um medizinische Tätigkeiten am Patienten, die nur von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden dürfen. Diese handeln auf ärztliche Anordnung hin und versorgen Wunden oder verabreichen Medikamente. Eine unfachmännische Handhabe kann den Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen gefährden. Im Rahmen der Behandlungspflege übernehmen wir z.B. Verbandswechsel, Medikamentengabe, Injektionen, Kompressionsstrümpfe, Einlauf, Klistier, Infusionen wechseln, Venenkatheter (Portversorgung) sowie Krankenhausnachsorge u.v.m.
Urlaubs- und Verhinderungspflege
„Urlaub von der Pflege“, oder einfach „Zeit für sich“ für p…
„Urlaub von der Pflege“, oder einfach „Zeit für sich“ für pflegende Angehörige. Der Gesetzgeber nennt das Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Die Verhinderungspflege dient der Entlastung von Pflegepersonen bei Urlaubs-, Krankheits- oder anderweitiger Verhinderung. Wer pflegebedürftige Menschen im häuslichen Umfeld pflegt hat Anspruch auf maximal 42 Tage im Jahr, Urlaub von der Pflege zu machen.

Ihnen stehen im Jahr € 1.612,00 durch die Pflegekasse zu, in der Sie sich durch einen Pflegedienst vertreten lassen können.
Sie haben auch die Möglichkeit die Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch zu nehmen, wenn Sie z.B. mal einen schönen Abend im Theater oder im Kino verbringen möchten.

Wenn Sie die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch nehmen, haben Sie die Möglichkeit, die Hälfte des Anspruchs der Kurzzeitpflege in Verhinderungspflege umzuwidmen. Damit erhöht sich der Anspruch auf Verhinderungspflege auf € 2.418,00.

Eine Auszahlung des Geldbetrages ist nicht möglich.
Betreuungs- & Entlastungsleistungen
Betreuung bei Psychischen Erkrankungen, geistigen Behinderun…
Betreuung bei Psychischen Erkrankungen, geistigen Behinderungen, demenzbedingten Fähigkeitsstörungen für ein besseres Selbstwertgefühl durch Schaffung von Erfolgserlebnissen sind Teil unserer Arbeit. Entlastungsleistungen sind z.B. wenn Sie mal einen Nachmittag für sich brauchen, oder Sie möchten, dass wir mit Ihrem Pflegebedürftigen spazieren gehen, Sie Hilfe bei der Haushaltsführung oder Hilfe beim Einkauf benötigen. Immer dann kann Ihr Pflegedienst diese Leistungen über den § 45b über (Entlastungsleistung) in Höhe von € 125,00 im Monat erbringen.
Soziale Betreuung nach Pflegegrad
Um Sie bei der Pflege eines Angehörigen zu entlasten, bietet…
Um Sie bei der Pflege eines Angehörigen zu entlasten, bietet der Pflegedienst auch stundenweise Betreuungen an: von einer Stunde bis zu mehrstündigen Betreuungen kommen die Mitarbeiterinnen zu Ihnen in die Wohnung, damit Sie in Ruhe und ohne Sorgen Erledigungen vornehmen können. Wir übernehmen in der Zeit z.B.: Spazieren gehen, Vorlesen oder Begleitung beim Einkaufen, Freundes- oder Theaterbesuche und Gespräche oder einfach Erzählen lassen und aufmerksam und empathisch zuhören.
Hauswirtschaftliche Versorgung
So groß das Aufgabengebiet einer hauswirtschaftlichen Kraft …
So groß das Aufgabengebiet einer hauswirtschaftlichen Kraft sein kann, so variabel ist auch der zu vereinbarende Stundenumfang. Dies können zwei Stunden monatlich bis mehrere Stunden täglich sein. Beispiele hierfür sind: Wir bieten Hilfe beim Zubereiten von Mahlzeiten, der Wäschepflege, Reinigung des persönlichen Umfeldes und Hilfe beim Einkaufen sowie Spülen und Beheizen der Wohnung.